So funktioniert's
Seit Neujahr 2026 ist es möglich, eine LEG zu gründen und lokal produzierten Strom mit anderen in der Gemeinde über das öffentliche Netz zu teilen. Sie können beispielsweise den selbst produzierten Strom Ihrer Photovoltaikanlage verkaufen, es ist aber auch möglich, lokalen Strom einfach nur zu beziehen oder beides.
Finden Sie heraus, mit welchen Parteien sie eine LEG gründen können und melden Sie sich bei Interesse gerne über unser Formular an. Wir melden uns anschliessend bei Ihnen und informieren Sie über die weiteren Schritte.
Rechte & Pflichten eines LEG-Vertreters
Rechte
Mitgestaltung der LEG
– Interne Spielregeln der LEG festlegen
– Prozesse für Betrieb, Kommunikation und Entscheidungen bestimmen
– Rahmen für Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft schaffen
Stromvermarktung und -verteilung
– Tarif für lokal produzierten Strom festlegen
– Aufteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten definieren
– Anpassung der Preise bei veränderten Rahmenbedingungen steuern
– Verteilungsschlüssel für Strom definieren
Steuerung der Teilnahme
– Ein- und Austritte koordinieren
– Voraussetzungen für die Teilnahme festlegen
– Übersicht über die Zusammensetzung der LEG behalten
Pflichten
Organisation & Koordination
– Bildung der LEG koordinieren
– Teilnehmende an- und abmelden (zentrale Schnittstelle)
– Führung der Teilnehmendenliste
– Verwaltung aller Mutationen (Ein-/Austritte fristgerecht melden)
Abrechnung & Transparenz
– Festlegen der internen Strompreise (gemäss gesetzlichen Vorgaben)
– Transparente Kommunikation der Preisstruktur
– Sicherstellen, dass Preise fair und nachvollziehbar sind
Technische Verantwortung
– Sicherstellung einer korrekten Zählerstruktur (Produktion + Verbrauch)
– Saubere Trennung zwischen Eigenverbrauch (intern) und Netzbezug (extern)
Datenschutz & IT-Sicherheit
– Einholen des Einverständnisses der Teilnehmenden zur Datenübermittlung und Sicherstellung des Datenschutzes
– Sicherstellen, dass die Energieproduktion läuft (z. B. PV-Anlage)
– Koordination von Wartung und Störungen
– Überwachung der Performance
Informationspflichten
– Umfassende Transparenz- und Informationspflicht gegenüber den Teilnehmenden und dem Netzbetreiber
Ihre Vorteile auf einen Blick
Nutzung von lokalem Strom
Mit der Gründung einer LEG können Sie lokal produzierten Strom nutzen und mit anderen innerhalb der gleichen Gemeinde teilen.
Finanzielle Vorteile
Neben einer optimierten Nutzung der PV-Anlagen gibt es einen Rabatt auf den Netznutzungstarif für lokal genutzten Strom.
Grosser Umkreis
Mit einer LEG können Sie in einem grösseren Umkreis wie bei einem vZEV den selbst produzierten Strom teilen. Ausserdem können auch Ladeinfrastrukturen und Stromspeicher angeschlossen werden.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann an einer LEG teilnehmen?
An einer LEG kann jede natürliche oder juristische Person teilnehmen, die im gleichen Netzgebiet wie die bereits gegründete LEG angeschlossen ist.
Wer darf eine LEG gründen?
In der Schweiz kann eine LEG von jeder natürlichen oder juristischen Person gegründet werden – etwa von Eigentümerinnen und Eigentümern, Verwaltungen, Energieversorgern, Genossenschaften oder Gemeinden. Der oder die Gründer:in übernimmt in der Regel die Organisation oder beauftragt eine Drittpartei damit. Grundlage bildet eine vertragliche Regelung, in der Rollen, Abrechnung und Stromverteilung klar definiert sind.
Was ist die Rolle des LEG-Verantwortlichen?
Als Gründer:in übernehmen Sie eine zentrale Rolle: Sie koordinieren die Gründung, organisieren die vertragliche Struktur und vertreten die LEG nach aussen – etwa gegenüber dem Netzbetreiber. Sie haben das Recht, die Rahmenbedingungen innerhalb der LEG mitzugestalten, zum Beispiel zur Preisgestaltung oder zur Aufnahme neuer Mitglieder. Gleichzeitig sind Sie dafür verantwortlich, dass die Abrechnung transparent erfolgt, die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Viele Aufgaben lassen sich auch delegieren – wichtig ist eine klare Rollenverteilung von Anfang an.
Wie funktioniert die Abrechnung in einer LEG?
Die Abrechnung in einer LEG funktioniert so, dass der produzierte Strom – meist aus einer Photovoltaikanlage – intern auf die teilnehmenden Verbraucher verteilt wird. Der LEG-Vertreter oder ein beauftragter Dienstleister erfasst mit intelligenten Messsystemen (z. B. Smart Meter), wie viel Strom jede Partei bezieht oder einspeist. Auf dieser Basis wird eine monatliche oder jährliche Abrechnung erstellt: Wer mehr Strom verbraucht als erhält, zahlt die Differenz, wer einspeist, erhält eine Vergütung. Reststrombezug aus dem Netz sowie Einspeisung ins Netz werden separat über den Energieversorger abgerechnet.
Müssen alle in der Liegenschaft bei der LEG mitmachen?
Nein, nicht alle in der Liegenschaft müssen bei der LEG mitmachen. Es ist möglich, dass einzelne Parteien nicht teilnehmen und weiterhin direkt vom Energieversorger Strom beziehen. Allerdings erhöht eine vollständige Teilnahme die Wirtschaftlichkeit und vereinfacht die Abrechnung deutlich.
Was passiert, wenn nicht genug Strom im LEG vorhanden ist?
Wenn im LEG nicht genug Strom produziert wird, wird automatisch zusätzlich Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Die Teilnehmenden erhalten dadurch jederzeit eine lückenlose Versorgung – die fehlende Menge wird zum regulären Tarif des Energieversorgers verrechnet.
Können auch Mieter Teil einer LEG sein?
Ja, auch Mieterinnen und Mieter können Teil einer LEG sein, sofern der Eigentümer oder die Verwaltung der Liegenschaft die LEG gegründet hat und sie in den Zusammenschluss einbindet. Die Teilnahme erfolgt in der Regel über eine vertragliche Vereinbarung oder Zustimmung im Mietvertrag.
Was passiert bei einem Auszug / Wechsel eines Mitglieds?
Bei einem Auszug oder Wechsel eines Mitglieds endet die Teilnahme an der LEG automatisch oder gemäss vertraglicher Vereinbarung. Der Nachmieter kann der LEG beitreten, wenn er zustimmt und die Voraussetzungen erfüllt. Der LEG-Vertreter passt die Abrechnung entsprechend an.
Was soll in einer LEG vertraglich vereinbart werden?
Es empfiehlt sich, dass innerhalb einer LEG mindestens folgende Punkte vertraglich geregelt werden:
– wer die LEG nach aussen vertritt,
– die Vergütungssätze für die innerhalb der LEG erzeugte und verbrauchte Elektrizität,
– die Kostentragung für die interne Datenbearbeitung, Verwaltung und Abrechnung,
– die Voraussetzungen und Bedingungen für den Eintritt in und den Austritt aus der LEG,
– gegebenenfalls eine von der Rechnungsstellung durch den Verteilnetzbetreiber abweichende Aufteilung der Kostentragung für die Netznutzung und die Messung sowie Elektrizitätslieferungen innerhalb und ausserhalb der Grundversorgung.